Jakob Geiger d.J. von Grabenstetten, wegen des Verdachts, im fürstlichen Forst unerlaubtes Waidwerk getrieben zu haben, zu Urach gef., jedoch auf Fürbitte seines Vaters und seiner Freundschaft mit der Auflage freigel., aufgelaufene Atzung und Unkosten selbst zu bezahlen, Wildfrevel fortan zu unterlassen und Jagdvergehen anderer der Obrigkeit anzuzeigen, schwört U.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...