Johann Jürgen Fuest in Wormeln leiht vom Wormelner Propst Balthasar Frischen bzw. vom Kloster acht Rtlr, quittiert über diese Summe und verspricht, bei Verpfändung seines Hauses dafür jährlich zu Ostern acht Schillinge Zinsen zu zahlen. Der Schuldner bittet den Notar Johannes Dominicus Götten, die entsprechende Urkunde aufzusetzen und zu unterschreiben. Zeugen: Richter Johannes Trilling und Johann Bernd Hoppe.