Gründungsausschuss Universität Konstanz (Bestand)
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UAKN, Best. 147
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1960-1988
Bestandsbeschreibung: Für die Vorbereitung der Neugründung der Universität Konstanz wurde im März 1964 ein Gründungsausschuss eingerichtet. Zum Vorsitzenden dieses Ausschusses wurde von der Landesregierung Baden-Württembergs Prof. Dr. Gerhard Hess berufen. Hess war zuvor von 1955 bis 1964 Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Zu den Mitgliedern des Gründungsausschusses und damit zu den ”Gründungsvätern“ der Universität Konstanz gehörten: Herbert Nesselhauf (1909-1995) (Professor für alte Geschichte in Freiburg), Joachim Ritter (1903-1974) (Prof. für Philologie in Münster), Adam Falkenstein (1906-1966) (Prof. für semitische Philologie in Heidelberg), Ludwig Raiser (1904-1980) (Professor für bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht in Tübingen), Ralf Dahrendorf (1929-2009) (Professor für Soziologie in Tübingen), Waldemar Besson (1929-1971) (Professor für politische Wissenschaft in Erlangen), Hellmut Bredereck (1904-1981) (Professor für organische Chemie in Stuttgart), Hansjochem Autrum (1907-2003) (Professor für Zoologie in Stuttgart-Hohenheim) und Emil Tonutti (1909-1987) (Professor für Anatomie in Bonn). Auf Grundlage der Denkschrift der baden-württembergischen Landesregierung und den Beschlüssen des Landtags sollte der Gründungsausschuss alle mit der Neugründung zusammenhängenden Fragen beraten und weitere Schritte empfehlen. An die Stelle des Gründungsausschusses trat nach seiner Auflösung der Kleine Senat.
Die Ordnung des Bestandes folgt der ursprünglichen Sinnstruktur: I. Organisation, II. Gründungsausschusssitzungen, III. Zulassungsausschuss, IV. Arbeitsmaterialien, V. Arbeitsgruppen, und VI. Öffentlichkeitsarbeit, Berichte und Beschlüsse. Lediglich in Einzelfällen wurden Unterlagen neu zusammengeführt bzw. bildeten eine neue selbstständige Verzeichnungseinheit. Der Bestand ist der Provenienz nach dem Rektorat zuzuordnen und wurde durch den Gründungsrektor, Prof. Dr. Gerhard Hess, gebildet.
Er umfasst im Wesentlichen die Unterlagen, die im Rahmen der Arbeit des Ausschusses und seiner Unterausschüsse entstanden sind. Ein Teil der Unterlagen wurde bereits 1966 mit dem Bericht des Gründungsausschusses publiziert, ebenso die jährlichen Berichte der Universität Konstanz an die Landesregierung Baden-Württemberg (1967-1978). Dies betrifft im vorliegenden Bestand ein Großteil des Schriftguts der Abteilung VI. Öffentlichkeitsarbeit, Berichte und Beschlüsse (1963-1988). Mehrheitlich handelt es sich hier um Korrekturexemplare oder textliche Vorstufen der später veröffentlichten Fassungen. Aufgrund der Tatsache, dass diese Unterlagen mit zu den frühesten gehören, die die Gründung und den Aufbau der Universität Konstanz wiederspiegeln, wurde bei deren Übernahme im Jahre 1988 auf eine strengere Bewertung verzichtet. Ebenso wurde von einer Nachkassation im Rahmen der Erschließung des Bestandes abgesehen. In diesem Rahmen wurden lediglich Dubletten entnommen und vernichtet.
Vollständig überliefert sind die Plenarsitzungen des Gründungsausschusses und der ”engere“ Gründungsausschuss. Sie gehören zu den wichtigsten Unterlagen des Bestandes, da hier die wesentlichen Fragen diskutiert und zentrale Entscheidungen getroffen wurden. Als wichtige Quelle für die historische Forschung dienen ebenso die Unterlagen der einzelnen Arbeitsgruppen und Unterausschüsse. Hingewiesen werden soll weiter auch auf die zahlreichen Eingaben von Einrichtungen, Vereinigungen, Interessengruppen und Personen im Zuge der Gründung und fachlichen Ausrichtung der Universität Konstanz, die Aufschluss darüber geben, welche Hoffnungen und Erwartungen mit der Gründung einer Reformuniversität in Konstanz verbunden waren.
Der Bestand unterliegt in Teilen noch personenbezogenen Schutzfristen. Darüber hinaus sind vor einer Digitalisierung und Online-Stellung für einzelne Verzeichnungseinheiten urheberrechtliche Regelungen zu beachten. Der Bestand Gründungsausschuss umfasst insgesamt 3 lfm. mit insgesamt 72 Verzeichnungseinheiten. Die Laufzeit reicht von 1960 bis 1988.
Konstanz, 5.9.2017
Dr. Daniel Wilhelm
Für die Vorbereitung der Neugründung der Universität Konstanz wurde im März 1964 ein Gründungsausschuss eingerichtet. Zum Vorsitzenden dieses Ausschusses wurde von der Landesregierung Baden-Württembergs Prof. Dr. Gerhard Hess berufen. Hess war zuvor von 1955 bis 1964 Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Zu den Mitgliedern des Gründungsausschusses und damit zu den ”Gründungsvätern“ der Universität Konstanz gehörten: Herbert Nesselhauf (1909-1995) (Professor für alte Geschichte in Freiburg), Joachim Ritter (1903-1974) (Prof. für Philologie in Münster), Adam Falkenstein (1906-1966) (Prof. für semitische Philologie in Heidelberg), Ludwig Raiser (1904-1980) (Professor für bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht in Tübingen), Ralf Dahrendorf (1929-2009) (Professor für Soziologie in Tübingen), Waldemar Besson (1929-1971) (Professor für politische Wissenschaft in Erlangen), Hellmut Bredereck (1904-1981) (Professor für organische Chemie in Stuttgart), Hansjochem Autrum (1907-2003) (Professor für Zoologie in Stuttgart-Hohenheim) und Emil Tonutti (1909-1987) (Professor für Anatomie in Bonn). Auf Grundlage der Denkschrift der baden-württembergischen Landesregierung und den Beschlüssen des Landtags sollte der Gründungsausschuss alle mit der Neugründung zusammenhängenden Fragen beraten und weitere Schritte empfehlen. An die Stelle des Gründungsausschusses trat nach seiner Auflösung der Kleine Senat.
Die Ordnung des Bestandes folgt der ursprünglichen Sinnstruktur: I. Organisation, II. Gründungsausschusssitzungen, III. Zulassungsausschuss, IV. Arbeitsmaterialien, V. Arbeitsgruppen, und VI. Öffentlichkeitsarbeit, Berichte und Beschlüsse. Lediglich in Einzelfällen wurden Unterlagen neu zusammengeführt bzw. bildeten eine neue selbstständige Verzeichnungseinheit. Der Bestand ist der Provenienz nach dem Rektorat zuzuordnen und wurde durch den Gründungsrektor, Prof. Dr. Gerhard Hess, gebildet.
Er umfasst im Wesentlichen die Unterlagen, die im Rahmen der Arbeit des Ausschusses und seiner Unterausschüsse entstanden sind. Ein Teil der Unterlagen wurde bereits 1966 mit dem Bericht des Gründungsausschusses publiziert, ebenso die jährlichen Berichte der Universität Konstanz an die Landesregierung Baden-Württemberg (1967-1978). Dies betrifft im vorliegenden Bestand ein Großteil des Schriftguts der Abteilung VI. Öffentlichkeitsarbeit, Berichte und Beschlüsse (1963-1988). Mehrheitlich handelt es sich hier um Korrekturexemplare oder textliche Vorstufen der später veröffentlichten Fassungen. Aufgrund der Tatsache, dass diese Unterlagen mit zu den frühesten gehören, die die Gründung und den Aufbau der Universität Konstanz wiederspiegeln, wurde bei deren Übernahme im Jahre 1988 auf eine strengere Bewertung verzichtet. Ebenso wurde von einer Nachkassation im Rahmen der Erschließung des Bestandes abgesehen. In diesem Rahmen wurden lediglich Dubletten entnommen und vernichtet.
Vollständig überliefert sind die Plenarsitzungen des Gründungsausschusses und der ”engere“ Gründungsausschuss. Sie gehören zu den wichtigsten Unterlagen des Bestandes, da hier die wesentlichen Fragen diskutiert und zentrale Entscheidungen getroffen wurden. Als wichtige Quelle für die historische Forschung dienen ebenso die Unterlagen der einzelnen Arbeitsgruppen und Unterausschüsse. Hingewiesen werden soll weiter auch auf die zahlreichen Eingaben von Einrichtungen, Vereinigungen, Interessengruppen und Personen im Zuge der Gründung und fachlichen Ausrichtung der Universität Konstanz, die Aufschluss darüber geben, welche Hoffnungen und Erwartungen mit der Gründung einer Reformuniversität in Konstanz verbunden waren.
Der Bestand unterliegt in Teilen noch personenbezogenen Schutzfristen. Darüber hinaus sind vor einer Digitalisierung und Online-Stellung für einzelne Verzeichnungseinheiten urheberrechtliche Regelungen zu beachten. Der Bestand Gründungsausschuss umfasst insgesamt 3 lfm. mit insgesamt 72 Verzeichnungseinheiten. Die Laufzeit reicht von 1960 bis 1988.
Konstanz, 5.9.2017
Dr. Daniel Wilhelm
Für die Vorbereitung der Neugründung der Universität Konstanz wurde im März 1964 ein Gründungsausschuss eingerichtet. Zum Vorsitzenden dieses Ausschusses wurde von der Landesregierung Baden-Württembergs Prof. Dr. Gerhard Hess berufen. Hess war zuvor von 1955 bis 1964 Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Zu den Mitgliedern des Gründungsausschusses und damit zu den ”Gründungsvätern“ der Universität Konstanz gehörten: Herbert Nesselhauf (1909-1995) (Professor für alte Geschichte in Freiburg), Joachim Ritter (1903-1974) (Prof. für Philologie in Münster), Adam Falkenstein (1906-1966) (Prof. für semitische Philologie in Heidelberg), Ludwig Raiser (1904-1980) (Professor für bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht in Tübingen), Ralf Dahrendorf (1929-2009) (Professor für Soziologie in Tübingen), Waldemar Besson (1929-1971) (Professor für politische Wissenschaft in Erlangen), Hellmut Bredereck (1904-1981) (Professor für organische Chemie in Stuttgart), Hansjochem Autrum (1907-2003) (Professor für Zoologie in Stuttgart-Hohenheim) und Emil Tonutti (1909-1987) (Professor für Anatomie in Bonn). Auf Grundlage der Denkschrift der baden-württembergischen Landesregierung und den Beschlüssen des Landtags sollte der Gründungsausschuss alle mit der Neugründung zusammenhängenden Fragen beraten und weitere Schritte empfehlen. An die Stelle des Gründungsausschusses trat nach seiner Auflösung der Kleine Senat.
3 lfm.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 10:23 MESZ