Der öffentliche Notar Andreas Hopff von Wimpfen [heute Bad Wimpfen/Lkr. Heilbronn] bekennt, dass er im Auftrag von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm dem Landrichter der Burggrafschaft Nürnberg Bartholomäus Truchsess von Pommersfelden ("Bommersfelden") [Lkr. Bamberg] eine von ihm beurkundete Appellation der Stadt Ulm vom 18. April 1442 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1609] gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg an den Römischen König bekanntgemacht und ihm eine beglaubigte Abschrift davon übergeben hat. Im Auftrag der Stadt Ulm hat er von ihm die Zulassung und Weiterleitung der Appellation gefordert. Der Landrichter hat die Abschrift angenommen und erklärt, er werde sie dem Landschreiber schicken, damit dieser sie an den Kläger Eberhard von Freyberg ("Friiberg") [Ruine bei Freyberg Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach] weiterleiten kann.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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