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Anspruch auf Güter zu Bergheimerdorf (Hzm. Jülich, Amt Bergheim; Kr. Bergheim). Daem im Weinhaus von Stommel (Stommeln ?) verkaufte der Catharina, Witwe des Anton (Tonis) von Weidenfeld, Halfmann im Mönchshofe (Klein-Mönchhof, Hzm. Jülich, Amt Bergheim; Kr. Bergheim), die umstrittenen Güter. Johann Wirichs, Daems Schwiegersohn, habe dann im Namen seiner Frau vor Vogt und Schöffen des Gerichts zu Bergheimersdorf gemäß jül. Landrecht sein Retraktrecht (Beschuddung, ius retractionis, Abtrieb) geltend gemacht. Ketzgen gibt an, dann durch eine Zession des Johann Wirichs rechtmäßig in den Besitz der Güter gelangt zu sein. Erst danach habe ein Gelis von Oberaußem vor Vogt und Schöffen zu Bergheimerdorf gegen Daem im Weinhaus Ansprüche auf die Güter erhoben. Noch während des Prozesses zedierte Gelis dem Iven seine Ansprüche.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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