Gräfliche Hofrichter und Assessoren beurkunden, daß Arend Brackhage in der Luhe mit der Priorin und dem Konventualinnen zu St. Marien in Lemgo wegen einer in der Lemgoischen Feldmark gelegenen Wiese und eines dahin durch ihren daran liegenden sogenannten Klosterkamp zur Abführung des Heues unumgänglich benötigten Weges seit 1695 in erster und zweiter Instanz einen Prozeß geführt, weil sie sich die Wiese nicht nur angeeignet, sondern ihm auch den Weg gesperrt, er sich aber als Besitzer gefühlt und sich nur zu 4 Talern jährlich verbunden habe, den Weg eingeschlossen und unentgeltlich. Er habe zwar obgesiegt, sie aber haben interponiert. Des Kampfes müde, will er sich vergleichen. Brackhage übernimmt die Weise in Erbpacht (emphyteutisch) gegen einen Kanon von 6 Talern und 1 Taler Weinkauf bei jeder Veränderung des Hofes, einschließlich der Durchfahrt von seinem Lande durch den Klosterkamp ohne Entgelt, die Konventualinnen mögen den Kamp selbst gebrauchen oder verpachten. Für das Hofgericht: Hofrichter von Donop und Assessor Dr. Becker. Zeugen: der klösterliche Hofmeister Christian Schmid, Professor Barkhausen von Rinteln und Camerarius Tops. Ein Meierbrief wird Brackhage ausgestellt. Unterschrieben von: Johann Moritz von donop, J.B. Bekcer, Assessor, und S.F. Erpp Brockhausen, Assessor. Original auf Pergament mit anhägendem Siegel (Kapsel).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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