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Testament der Katharina Brüwers, vom 17. August 1599, verkündet am 7. März 1608.
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Enthält: Als Erben werden eingesetzt Anna, Gertrud und Margarete, Töchter ihres + Bruders Dieterich Meteler. Vermächtnisse erhalten 1. ihr Vetter Henrich Meteler, 2. die Kinder ihres Vetters Everhard Tylman in Telgte, 3. Maria Witte, 4.Ennichen u. Johan Bilderman. - Zu Testamentsvollstreckern werden ernannt Jakob Waldboem und Jobst Bilderman. Zeugen: Johan Wilckinckhoff u. Dieterich Poock. Von Rats wegen: Johan Schonebecke.