Verordnung des Bischofs von Konstanz, wonach es den Priestern zustehen solle, den Zehnten von den bis jetzt zehntfreien Gärten und Grundstücken zu ihrem Unterhalt einzuziehen, nachdem wegen der Kriegszeiten die sonst zehentbaren Äcker und Felder nicht mehr angepflanzt werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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