Jakob Messerschmid, B. zu Marbach, schwerer Strafe verfallen, weil er sein dem Michel Merer, Untervogt zu Marbach, gegebenes Gelübde, wegen wiederholten Spielens und Raufens ins Gefängnis zu gehen, gebrochen hatte und aus der Stadt geflohen war, jedoch in Anbetracht seiner Frau und Kinder und auf seine und seiner Freunde Bitten vom Ober- und Untervogt wieder eingelassen, gelobt unter Eid, sich künftig wohl zu verhalten und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...