Fischers Bescheinigung im Namen des Franz Josef Haffner von Waßelnheim, daß die in der Kaufurkunde über das von dem Kloster Schwarzach erkaufte Rittergut zu Niedersasbach als Kaufpreis genannten Gulden Straßburger Gulden gemeint seien und daß davon bereits von dem Prior des Klosters Schwarzach 500 fl. bezahlt seien