Ulrich von Dinkelsbühl beurkundet, dass er den Kirchensatz zu Hausen bei Westhausen, der bisher sein eigen war, den edlen Herren von Helfenstein aufgegeben und von diesem zu Mannlehen empfangen hat, wofür ihm das Gut zu Urtswinden, das bisher helfensteinisches Lehen war, geeignet wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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