Patent (= amtliches Ersuchen) betr. Urfehdebrecher
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7400
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1671 Juli 23
Regest: Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reutlingen teilen mit, dass vor kurzer Zeit Mathes Hürtner, Gerber, und Hans Jacob Groner, Metzger, beide Reutlinger Bürger, wegen gröblich verübten Excesses (= Ausschreitung) über die Donau relegiert (= ausgewiesen) wurden dergestalt, dass sie ohne erlangte Begnadigung nicht wieder in die Stadt und ihr Gebiet kommen sollen. Obwohl sie eine Urfehde von sich gegeben haben, dem nachzukommen und sich stracks über die Donau zu begeben, so müssen Bürgermeister und Rat wider alles Erwarten vernehmen, dass die beiden weder dem Urteil noch der beschworenen Urfehde gehorcht haben, sondern meineidig sich in benachbarten Orten um das hiesige Revier (= Gebiet) aufhalten und bedrohliche Reden gegen die Obrigkeit und gegen Bürger hören lassen. Damit man vor ihnen gesichert sei und Unglück verhütet werde, so wollen Bürgermeister und Rat ihren Ratschreiber an alle benachbarten Schultheissen und Beamten abfertigen und mittelst gegenwärtigen Patents, das an jedem Ort vorzuweisen ist, dieselben freundlich ersuchen, wenn die beiden relegierten Personen, von denen der Metzger ein schwarzes, krauses, der andere bräunliches Haar hat, sonst aber beide gleicher Statur und mittelmissiger +) Personen sind, bei ihnen in Wirtshäusern oder sonst betreten (= getroffen) würden, sie alsbald handfest zu machen, das nach Reutlingen unverweilt mitzuteilen und dann gegen Auslieferung gebührenden Revers folgen zu lassen. Deswegen sollen auch dem Amtmann oder Schultheissen 10 fl verehrt werden.
Dorsal-/Marginalvermerke: Darunter wird die Kenntnisnahme bescheinigt von den Schultheissen zu Unterhausen, Oberhausen, Mittelstadt, Kirchentellinsfurt, Pliezhausen und dem Amtmann zu Altenburg.
Dorsal-/Marginalvermerke: Darunter wird die Kenntnisnahme bescheinigt von den Schultheissen zu Unterhausen, Oberhausen, Mittelstadt, Kirchentellinsfurt, Pliezhausen und dem Amtmann zu Altenburg.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Papiersiegel der Stadt Reutlingen
Bemerkungen: +) Vermutlich soll hier "mittelmässig" bedeuten, dass die beiden weder als besonders gross noch klein, weder als besonders mager noch dick auffallen.
Genetisches Stadium: Or.
Bemerkungen: +) Vermutlich soll hier "mittelmässig" bedeuten, dass die beiden weder als besonders gross noch klein, weder als besonders mager noch dick auffallen.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ