Reinhard von Gemmingen zu Hornberg und Michelfeld bekundet, dass er Johann Bernhard von und zu Mentzingen einen jährlich zu Lichtmeß [= 2. Februar] nach Menzingen fälligen Zins in Höhe von 50 Reichstalern in specie um 1000 Reichstaler verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt sein freieigen-adliges Gut zu Dexheim bei Oppenheim zu Unterpfand. Die Wiederlösung des Zinses zum selben Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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