Streit über die Abrechnung wegen der unmittelbaren Reichsherrschaft Mechernich (Kr. Schleiden) und Burgfey, die das Ehepaar Brüninghausen mehr als 20 Jahre (ca. 1733 - 1768) neben einigen anderen Gütern für den Appellanten verwaltet hatte. Es hinterließ ihren Erben die Abrechnung über die Herrschaften und Güter für 13 Jahre (1744 - 1758). Die zuletzt verstorbene Frau soll in ihrem Testament, das „größten theils ad pias causas, so dan zu behuefMinderjährigen bestimmt war“, den ehemaligen Syndikus des Kölner Domkapitels Behren zum Exekutor erbeten haben, der einen Notar Stelzemann in Köln beauftragte, aus dem Nachlaß die rückständigen Rechnungen zusammenzustellen, was nicht gelang. Die Erträge der Güter sollen sich auf 170 Malter Roggen und 34 Malter Hafer Kölner Maßes belaufen haben. Spickerhoff, der Behren ablöste, klagte gegen von Nesselrode auf 2000 Rtlr.