Heinrich Fleckenstein, Ratsherr von Luzern, enscheidet als Landvogt der acht alten Orte der Eidgenossenschaft zu Baden, auf die Klage des Pfarrers Clemens Heyland und des Ammanns Jakob Müller gen. Württ, dass die Gemeinde Lengnau nicht schuldig ist, Personen, die Güter oder Höfe bei ihr verkauft haben, hereinziehen zu lassen, wenn diese sich nicht zuvor verschrieben hätten, dass sie es mit der Religion des wahren Glaubens mit der Mehrheit der Gemeinde halten werden, ihr Mannrecht an sich bringen und den gewöhnlichen Einzug bezahlen wollen.