Erlass Johann Wilhelms II., das zur Aufbringung der an Frankreich zu zahlenden Kontributionen, Gelder aufgenommen werden dürfen; Abschrift
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4-100-1 Hubertus Hospital. Akten, 4-100-1-143.0000
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1612-1689
Enthält auch: Abschrift der Quittung des Gasthausmeisters über geleistete Zahlung von Wolffvon Weilach, 1612. (Von gleicher Hand wie Erlass geschrieben). Transkription des Erlasses: von Gottes gnaden Johan Wilhelm Pfaltzgraff // undt churprintz bey Rhein, in Bayeren, zu // Gülich, Clebe undt Bergh hertzogh // Erbahr liebe getrewe, nochdem wir bey gegenwertigen kriegslüfften gnädigst bewilliget, daß zu bey bringungh der // ahn unseren hertzogthumben Gülich undt bergh // geforderter frantzösischer contribution, ein ieder // ambt, statt, freiheit, undt gemeinde sein darin // treffendes contingent bey anderen, credith weise, // so guth er kan, uffnehme, darvor ihre persohnen, // und sowoll gemeine, als particular güthern ver- // schreibn, vereußern, darüber bündige obligationes // eingehn, und extradirn nicht weniger auch ahn ein- // oder anderem Kriegs officier, dahern es die nothurft // erfordert, und zu sonderbahren gemeinem besten // gereichet, solches auch vorhin per maiora aut sancora // vota des orts magistrats, oder vorstehern be- // williget sein wirdt, eine freywillige verehrungh // thun, dessen ertragh auch neben denen darzue // etwa erforderlichen Reis- und Zehrungskosten, // wie imgleichen die von erm[elter] frantzosischer // ufnahmb erfallende pensiones, ohne erhohlungh // befelchs oder ahnfragh unter die gemeinde, der matrial // undt altem herkommen nach, repertirt undt ein- // bracht werde, die geldthebern aber, so viell die // beweißliche donation, undt andern ausgaaben // betrift, darvon (?) nachweisungh zu thun schuldigh sein // sollen, als haben euch zu dem endt gnädigst ... // wollen, damitt ihr euch selbst darnoch richten // könnet auch es dieser gestalt nun undt ins // kunftigh halten laßet, versehen unß dessen also // gnädigst. Düsseldorff den 5. Jan[uar] [1]689 // auß höchstg[edachter] ihr hochförstl[ichen] d[urchlaucht] // sonderbahren g[nädi]gsten befelch // v. Hochkirchen // ahn Statt Düsseldorff // J. Scheumen
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:54 MEZ