Der Basler Bischof Wilhelm Rinck von Baldenstein genehmigt, dass den Domherren, welche Bäder einen Monat lang besuchen, ebenso wie solchen, die Taufen und Begräbnissen beiwohnen, die Gebühren der Cotidian und Präsenz zufallen, wenn sie sonst neun Monate anwesend sind.