Dorfgerechtigkeiten
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Gemeindearchiv Ölbronn (Nutzung über die Gemeinde Ölbronn-Dürrn), GA ÖLB / 40
Gemeindearchiv Ölbronn (Nutzung über die Gemeinde Ölbronn-Dürrn), GA ÖLB Gemeindearchiv Ölbronn
Gemeindearchiv Ölbronn >> 1101
1569, (mit Nachträgen um 1629, 1884 und o.J.)
Enthält: Niederschrift der im Rechtsbereich der Gemeinde Ölbronn gültigen rechtlichen Regelungen
Bem.: Der Band wurde 1692 und 1693 stark beschädigt und ist eine berichtigte Fassung eines älteren Bandes aus dem Jahr 1522.1939 wurden dieser Band sowie die Neufassung von 1706 (GA ÖLB Nr. 41) an den Kreisbezirkspfleger für Archivalienschutz, Stadtpfarrer Otto Rieger in Mühlacker, zum Zwecke der Fertigung von Abschriften für die Gemeinde übergeben. Rieger deponierte beide Bücher im selben Jahr im Tresor der Sparkasse Mühlacker (siehe GA ÖLB Nr. 184).Als Umschlag des Bandes fand ein Fragment einer mittelalterlichen Pergamenthandschrift Verwendung. Es wurde bei der Restaurierung im Jahr 2000 losgelöst und bildet nun GA ÖLB Nr. 2604.
Bem.: Der Band wurde 1692 und 1693 stark beschädigt und ist eine berichtigte Fassung eines älteren Bandes aus dem Jahr 1522.1939 wurden dieser Band sowie die Neufassung von 1706 (GA ÖLB Nr. 41) an den Kreisbezirkspfleger für Archivalienschutz, Stadtpfarrer Otto Rieger in Mühlacker, zum Zwecke der Fertigung von Abschriften für die Gemeinde übergeben. Rieger deponierte beide Bücher im selben Jahr im Tresor der Sparkasse Mühlacker (siehe GA ÖLB Nr. 184).Als Umschlag des Bandes fand ein Fragment einer mittelalterlichen Pergamenthandschrift Verwendung. Es wurde bei der Restaurierung im Jahr 2000 losgelöst und bildet nun GA ÖLB Nr. 2604.
1 Folioband, Bl. [1-7], 8-14, 17-80, mit Inhaltsverzeichnis zu Bl. 39-97
Form: B
Archivale
Rieger, Otto
Mühlacker (PF)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Alle Rechte vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen der Archivordnung der jeweiligen Gemeinde, über deren Verwaltung auch eine eventuelle Nutzung (nicht im Kreisarchiv) zu erfolgen hat. Der Nutzer stellt das Kreisarchiv des Enzkreises von Haftung bei der Verletzung von Rechten Dritter frei.
03.06.2025, 10:54 MESZ