Der Knappe Bernd von Münster (Monstere), Johanns Bruder, bekundet, daß er seinem Herrn, Bischof Heidenrich von Münster, und dessen Stift sein Gut zu Temmynck im Kirchspiel Borghorst (Borchorst), Bauerschaft Dumpte (Dummethe), mit Zubehör und zugehörigen Leuten, nämlich Johann zu Temmynck, seiner Frau Jutta und den Kindern der beiden, als Eigengut aufgetragen und dafür das Gut zu Rossikynck im Kirchspiel Nordwalde (Nortwolde), Feldbauerschaft (Velleburschap), samt Zubehör, das er als Dienstmannenlehen hatte, mit Zustimmung von Domdekan und -kapitel als Eigengut erhalten hat. Er hat das Gut zu Temmynck zu Dienstmannenrecht empfangen, gelobt Währschaft dafür und kündigt sein Siegel an. sabbato proximo post dominicam, qua cantatur in ecclesia misericordia Domini et ceter