Johann Adam Heeb Schultheiß und 4 benannte Schöffen zu Nied beurkunden, daß bei der Unmöglichkeit der Witwe des Joh. Ad. Rollinger, den Bestand der Güter des Mainzer Stifts U. L. Fr. in Nied allein fortzuführen, mit Einwilligung des genannten Stifts Joh. Philipp Heister als Mitbeständer zum halben Teil eingetreten sei, wofür derselbe spezifizierte Ländereien zu Nied als Kaution stellt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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