Lehrstuhlakten (seit 1907)
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Tektonik
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) >> Bc 4 Teilaufgaben und -registraturen >> Bc 4.14 Lehrstuhlbesetzung
Tektonikbeschreibung: Nach der alten Universitätsverfassung stand dem Senat das Selbstergänzungsrecht zu, vorbehaltlich der Bestätigung durch den Landesherrn. Bei der Besetzung der theologischen Lehrstühle lag die Auswahl der Kandidaten wegen deren Verbindung mit Tübinger Kirchenämtern beim Herzog. Außerordentliche Professoren hat dieser teilweise auch ohne Konsultation des Senats berufen. Seit dem 19. Jahrhundert wurden die Professuren auf Vorschlag des Senats vom Landesherrn bzw. vom zuständigen Minister berufen. Seit 1968 (Hochschulgesetz 1961 § 21: Ausschreibung soll erfolgen) geht dem ein Ausschreibungsverfahren voraus. Seit 2005 (Landeshochschulgesetz § 48) werden Professoren vom Vorstandsvorsitzenden bzw. Rektor im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium berufen. Der betroffenen Fakultät steht für die Besetzung der vom Vorstand bzw. Rektorat gebildeten Berufungskommission ein Vorschlagsrecht zu. Zu deren Vorschlag der Berufungskommission gibt der Fakultätsrat eine Stellungnahme, der Senat unter Beachtung dieser Stellungnahme eine Empfehlung ab (Grundordnung 2010 § 182).)
Aktenführung, Überlieferung: Die älteren Unterlagen zur Berufung von Professoren wurden 1867 oder schon bei früheren Ordnungsarbeiten nach Fakultäten geordnet und bilden seither mit den Unterlagen fakultärer Provenienz Mischbestände. Das Rektoramt hat den bei Berufungsverfahren anfallenden Schriftverkehr, insbesondere die Gutachen der Fakultät und des Senatsberichterstatters, bis um 1928 in den Personalakten der Berufenen abgelegt. In der Folge wurden Lehrstuhlakten gebildet. Weiteres ergänzendes, teilweise umfangreiches Material auch zu in den Besetzungsvorschlägen der Fakultäten nicht berücksichtigten Wissenschaftlern findet sich in den Akten einzelner Fakultäten. Die Akten des Kanzleramtes enthalten darüber hinaus die Korrespondenz des Universitätskanzlers mit dem Ministerium und in Aussicht genommenen Wissenschaftlern, gerade in umstrittenen Fällen. Die seit 1970 bei den Fakultäten erwachsenen Unterlagen übertreffen diejenigen aus früherer Zeit um ein Vielfaches an Umfang und sind überwiegend noch nicht bewertet.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 205 Zentrale Verwaltung, Lehrstuhlakten (I) (1907-) 1907-1974
UAT 315 Zentrale Verwaltung, Lehrstuhlakten (II) (1934-) 1974-2013
UAT 774 Zentrale Verwaltung Lehrstuhlakten (III) 1954-2017
UAT 218 Zentrale Verwaltung, Lehraufträge 1952-2010
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 119 Älteres Kanzleramt, Verwaltungsakten: Die Fakultäten, ihre Lehrstellen und Lehrer (UAT 119/30-60, 60a, 61-175, 175a, 176-259: 232 Nrn, 1830-1943.
UAT 126 Akademisches Rektoramt, Personalakten des Lehrkörpers (I) 1829-1961
Aktenführung, Überlieferung: Die älteren Unterlagen zur Berufung von Professoren wurden 1867 oder schon bei früheren Ordnungsarbeiten nach Fakultäten geordnet und bilden seither mit den Unterlagen fakultärer Provenienz Mischbestände. Das Rektoramt hat den bei Berufungsverfahren anfallenden Schriftverkehr, insbesondere die Gutachen der Fakultät und des Senatsberichterstatters, bis um 1928 in den Personalakten der Berufenen abgelegt. In der Folge wurden Lehrstuhlakten gebildet. Weiteres ergänzendes, teilweise umfangreiches Material auch zu in den Besetzungsvorschlägen der Fakultäten nicht berücksichtigten Wissenschaftlern findet sich in den Akten einzelner Fakultäten. Die Akten des Kanzleramtes enthalten darüber hinaus die Korrespondenz des Universitätskanzlers mit dem Ministerium und in Aussicht genommenen Wissenschaftlern, gerade in umstrittenen Fällen. Die seit 1970 bei den Fakultäten erwachsenen Unterlagen übertreffen diejenigen aus früherer Zeit um ein Vielfaches an Umfang und sind überwiegend noch nicht bewertet.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 205 Zentrale Verwaltung, Lehrstuhlakten (I) (1907-) 1907-1974
UAT 315 Zentrale Verwaltung, Lehrstuhlakten (II) (1934-) 1974-2013
UAT 774 Zentrale Verwaltung Lehrstuhlakten (III) 1954-2017
UAT 218 Zentrale Verwaltung, Lehraufträge 1952-2010
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 119 Älteres Kanzleramt, Verwaltungsakten: Die Fakultäten, ihre Lehrstellen und Lehrer (UAT 119/30-60, 60a, 61-175, 175a, 176-259: 232 Nrn, 1830-1943.
UAT 126 Akademisches Rektoramt, Personalakten des Lehrkörpers (I) 1829-1961
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ
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