Rudolf Graf zu Wertheim, Frau Elizab[eth], seine eheliche Hausfrau, und Ebirh[art], beider Sohn, verkaufen an Prior und Konvent der Kartause Grünau (zu der Nüwen zelle bii Grunach) für 300 Pfund h Wertheimer Währung eine Gült von 40 Malter Korn auf folgende Objekte: die Mühle zu Dertingen, woselbst 24 Malter Korn fallen und andere Rechte zustehen, die Mästung eines Schweines vorbehalten; ein Drittel des Kornzehnten zu heilgen Kreuzwertheim; 8 Malter Korn und 2 Malter Hafer von Mechinharti Hof samt einem Fastnachtshuhn und anderen Rechten; 1 Malter Korn auf Cunr[at] Schreutels Gut samt einem Fastnachtshuhn und anderen Rechten. Die Verkäufer verpflichten sich, den Bau keiner anderen Mühle zuzulassen, die jener Abtrag tut. Brennt die Mühle ab, so wird sie von Käufern und Verkäufern gemeinsam wieder aufgebaut.
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