Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass zwischen seinen Angehörigen Heinrich Steffolt, Schultheiß zu Eppingen, und Hans Richard (Richart) zu Eppingen Irrungen um die Setzung und das Ausgraben eines Grenzsteins (schiedsteins) und weitere Irrungen und Misshändel bestanden, weswegen Blicker von Gemmingen als Gerichtsherr zu Eppingen den Hans Richard an seinem Gut gestraft hatte. Eine Appellation Hansens hat der Pfalzgraf angenommen, Blicker aber angesichts dessen, dass sich solches nicht gebühre, seine Bewilligung verweigert. Zum heutigen Tag ist Blicker wegen seines Schultheißen und Hans Richard persönlich vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten erschienen, wobei sie lange verhört worden sind und schließlich einem Vertrag zugestimmt haben. Demnach soll Blicker den Hans Richard, der ein armer "gesell" sei, viele Kinder und kein Gut zu geben habe, für zwei Nächte in den Turm legen. Danach sollen die Parteien geschlichtet sein, dem Hans und seinen Kindern soll deswegen nichts vorgehalten werden und sie sollen nicht an Ehre und Glimpf berührt sein.