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Attestat der Hofkanzlei Düsseldorf, daß die Herrlichkeit Dreiborn eine jülichsche Unterherrschaft ist und das Dorf Gemünd teils zur Herrlichkeit Dreiborn, teils zum jül. Amt Heimbach gehört. Ausf. Pap. Siegel unter Papierdecke. Abschr. 18. Jh. Papier.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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