Berufungssache des Hofgerichtsprokurators Ludger Hoyering, Beklagter ./. die Eheleute Eberhard Pauck und Anna Havickhorst, Kläger. Die Kläger sind Rechtsnachfolger der Kunne Havickhorst und verlangen Befriedigung wegen einer Forderung, für die das Haus des Beklagten haften soll. Das Haus gehörte früher dem Wilbrand Boggel.