Martin Reichardt zu Biberach, seine Ehefrau Anna und Georg Reichardt zu Biberach versprechen, eine jährliche Gülte von 10 fl. für die Strafe in Höhe von 200 fl., die den beiden genannten Vettern Martin und Georg Reichardt sowie Lorenz Gräßlin und Wendel Reichardt wegen des an Martin Kaist von Bonfeld (Bonfeldt) begangenen Totschlags von dem Bürgermeister und Rat zu Wimpfen (Wimpffen) auferlegt wurde, zu bezahlen. Als Pfand setzen sie teils eigene, teils Güter des Peter Franck und dessen Ehefrau Elisabeth, des Ulrich Rueff und dessen Ehefrau Anna, des Lukas Behaim, Müller, und dessen Ehefrau Lucia, des Thomas Franck und dessen Ehefrau Agnes, des Hans Reichardt und dessen Ehefrau Magdalena, des Valentin Rueff und dessen Ehefrau Anna, des Debold Reichardt und dessen Ehefrau Margareta, alle zu Biberach und Hohenstadt (Hohenstatt), wobei die Genannten ihr Einverständnis dazu erklären. Neben den Anstößern werden bei der Lagebeschreibung der Güter auch die Orte Michelbach, Kirchhausen und Künbach (Kinbach) erwähnt. Vereinbart wird, daß die Gülte erstmals am 23. April (sanndt Jeorgen tag) im Jahre 1555 zu entrichten ist und daß sie jederzeit vollständig oder in Raten abgelöst werden kann.