Am 18. Februar 1671 beklagen sich zu Alzenau die Wollenweber zu Seligenstadt mit den Alzenauern (Wollenwebern?) über den Juden Isaak in Hörstein, dass er entgegen kurfürstlicher Verordnung fremde Tücher verkauft. Es folgt die Rechtfertigung des Beklagten und der Beschluss in dieser Sache. Die Wollenweber sollen seine Tüchter stempeln und er darf sie verkaufen, er soll jedoch zukünftige Übertretung unter Strafandrohung unterlassen.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg
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