Adelheid von Hornstein, Priorin des Klosters Kirchheim, Adelheid Schenkelerin, Subpriorin, und der Konvent daselbst beurkunden, daß Schwester Thanburg Stainbisin mit Einwilligung des Vikars Bruder Johannes des Lübelers dem Kloster 10 lb h jährliches Geld aus dem durch ihre Eltern erkauften Hof zu Jesingen zu den Jahrzeiten ihrer Eltern und Geschwister vermacht und die Schwestern, die das Seelgerät pflegen, mit der Verwaltung beauftragt hat. Bei Verstoß gegen die Stiftungsbestimmungen fallen die Einkünfte an den Predigerkonvent zu Esslingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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