Forderungen, Pfändung; Appellation
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GerKer, 737
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 7 Prozesse anderer Gerichte >> 7.3 Prozesse der Appellationsinstanz unter Beteiligung des Schöffengerichts
1722 - 1725
Enthält: Maximilian Brewer beschwert sich über ein ihm zuwiderlaufendes ("gravatorial") Dekret des Kerpener Gerichts vom 10.11.1722. Darin wurde eine Zwangsvollstreckung gegen ihn verhängt und durchgeführt, obwohl er innerhalb der gesetzten Frist Einspruch erhoben hatte. Er bittet daher um Eröffnung des Appellationsprozesses. In seinem Schreiben an den Appellationskommissar Fabritius teilt er die entsprechenden Dokumente, auf die er sein Gesuch gründet, mit: den Gerichtsbeschluss vom 10.11. und die Beschwerdeschrift ("Schedula provocationis, appellationis et protestationis"), die er am 21.11., mit Heinrich Mertes und Johann Hopp aus Köln als Zeugen, dem Notar Herman Coenen in Köln zur Bestätigung und Aufnahme der Rechtsmittel ("Requisitio") vorlegte, samt Protokoll darüber. Dem allem nach dreht sich der Streit um Forderungen, die Schwager und Schwägerin Johannes und Margaretha Mausbach an ihn richten. Sie gründet auf einem Vergleich, den sie etliche Monate zuvor miteinander geschlossen hatten. Wegen Unstimmigkeiten darüber ging man vor Gericht. Brewer hatte zwar am 3.3. versprochen, der Schwägerin die 100 Tlr zu bezahlen. Sein Versprechen löste er aber nicht ein. Vielmehr protestierte er noch einmal am 6.10. schriftlich gegen den Vergleich und die Forderungen. Er erkenne den Vertrag nicht an, weil er bei dessen Abschluss betrunken gemacht ("etwa berauschet induciret"), somit übervorteilt worden sei ("ultra dimidium laediret"), und weil seine Frau niemals ihre Zustimmung dazu gegeben habe. Darüber hinaus habe sein Schwiegervater den Vergleich nicht eingehalten und die Mobilien und Effekten, die ihm (Brewer) zugeteilt worden seien, verkauft und das Geld bei sich behalten. Der Vertrag sei daher für "null und nichtig" zu erklären. Noch weniger lasse sich ein Rechtsanspruch daraus ableiten. Dennoch beschließt das Gericht gegen ihn. Es befiehlt dem Gerichtsboten, das Geld bei Maximilian Brewer einzuholen und die Pfänder (Pferd und Kuh) in den Pfandstall zu bringen, bei Widerstand gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Geschworenen. So geschieht es. Maximilian Brewer appelliert dagegen beim Appellationskommissar H. G. Fabritius. Die Appellation wird angenommen. 1725, als das Verfahren vor der Vollstreckung steht, beschwert sich die Gegenpartei Brewers, jetzt die Erben Margarethe Mausbachs, dass er (wohl als Maßnahme gegen die Vollstreckung) die Pfändungsgüter: die gereiten Güter und die Effekten [d. h. Geld und Mobilien] nämlich, weggebracht habe, und zwar ins kurkölnische (um sie dem Zugriff des Gerichtsvollziehers zu entziehen). Die Erben Mausbachs bitten daher, gemäß der Rechts- und Exekutionsordnung nun statt gegen die Mobilien gegen die Immobilien Brewers zu vollstrecken. Fabritius befiehlt erneut die Zahlung der 100 Tlr samt 83 Gulden 8 Albus Gerichtskosten, vorbehaltlich einer Strafe für die Entfernung der Gelder und des Viehs ins Kurkölnische.
Schriftstücke: 2
Archivale
Brewer, Maximilian
Coenen, Herman, Notar in Köln
Fabritius, Appellationskommisar
Hopp, Johann, aus Köln
Mausbach - Margarethe
Mausbach - Johannes
Mertes, Henrich, aus Köln
Appellation
Notare - Herman Coenen
Pfändung
Vergleich
Zwangsvollstreckung
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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