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Otto Graf zu Tecklenburg belehnt zu Mannlehnsrecht den Wylhelm Papen mit der Wohnung zu Konynck mit allem Zubehör im Kirchspiel Werle. Zeugen waren Cordt von Meppen und Clawes Haerde.
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Otto Graf zu Tecklenburg belehnt zu Mannlehnsrecht den Wylhelm Papen mit der Wohnung zu Konynck mit allem Zubehör im Kirchspiel Werle. Zeugen waren Cordt von Meppen und Clawes Haerde.