Kurfürst Joachim I. von Brandenburg bekennt durch seinen Rat Georg Flanss, Amtmann zu Köpenick, vom Kurfürst Friedrich III. von Sachsen 4.000 Gulden erhalten zu haben und verpflichtet sich diese Summe bis zum 16. Oktober zurückzuzahlen. Unter dem Schuldschein befindet sich die Quittung von 1523 Oktober 26 des kurfürstl. sächs. Bevollmächtigten Bernhard Sol über die Rückzahlung. frytagi nach vnsir lieben fruwen tagi natiuitatis anno domini mdxxiij. aufgedrücktes Papiersiegel des Ausstellers; aufgedrücktes Siegel des Bernhard Sol fehlt

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