Kurfürst Joachim I. von Brandenburg bekennt durch seinen Rat Georg Flanss, Amtmann zu Köpenick, vom Kurfürst Friedrich III. von Sachsen 4.000 Gulden erhalten zu haben und verpflichtet sich diese Summe bis zum 16. Oktober zurückzuzahlen. Unter dem Schuldschein befindet sich die Quittung von 1523 Oktober 26 des kurfürstl. sächs. Bevollmächtigten Bernhard Sol über die Rückzahlung. frytagi nach vnsir lieben fruwen tagi natiuitatis anno domini mdxxiij. aufgedrücktes Papiersiegel des Ausstellers; aufgedrücktes Siegel des Bernhard Sol fehlt
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Kurfürst Joachim I. von Brandenburg bekennt durch seinen Rat Georg Flanss, Amtmann zu Köpenick, vom Kurfürst Friedrich III. von Sachsen 4.000 Gulden erhalten zu haben und verpflichtet sich diese Summe bis zum 16. Oktober zurückzuzahlen. Unter dem Schuldschein befindet sich die Quittung von 1523 Oktober 26 des kurfürstl. sächs. Bevollmächtigten Bernhard Sol über die Rückzahlung. frytagi nach vnsir lieben fruwen tagi natiuitatis anno domini mdxxiij. aufgedrücktes Papiersiegel des Ausstellers; aufgedrücktes Siegel des Bernhard Sol fehlt
VII. HA, Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark, Sachsen Nr. 35
VII. HA Urkunden
Urkunden >> A. Brandenburgische Urkunden >> A.09 Weltliche Reichsstände in Beziehung zur Mark >> A.09.19 Sachsen
1523 September 11.
Archivale
durch Schnitte kassiert
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:37 MESZ