Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Martin von Sickingen den Jüngeren zu seinem Diener bis auf Widerruf durch den Pfalzgrafen oder seine Erben. Er soll von Haus aus in allen Geschäften gegen jeden mit drei reisigen Pferden wohlgerüstet dienen und tun, was ihm vom Pfalzgrafen beschieden wird. Martin schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, was einem treuen, redlichen Diener ziemt. Für seinen Dienst erhält er am Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen wie andere Edeldiener seinesgleichen. Außerdem erhält er jährlich zu St. Johannes Baptist [= 24.6.] gegen Quittung durch den Kammermeister als Sold 30 Gulden, 28 Malter Hafer und einen Fuder Wein aus der Kellerei zu Mosbach oder zu Lohrbach sowie ein Hofkleid wie andere Diener. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Sein Jahr beginnt zum nächsten Tag des Apostels Johannes [= 27.12.].