Auf Klage des Klaus Vögilin von Nellingen ("Nallingen") [Alb-Donau-Kreis] bestimmen der Ammann und die Richter im Gericht des Dorfes Erolzheim ("Erenczhain") [Lkr. Biberach], dass Peter Schneider, Jodok ("Jos") Schmied, Konrad Tengel und Johann Schuhmacher, alle vier Einwohner von Erolzheim, als Zeugen in einem Rechtsstreit zwischen Klaus Vögilin und dem Benediktinerkloster Ochsenhausen [Lkr. Biberach] aussagen müssen. Bei dem Streit geht es um Schulden, die von Bediensteten der Abtei Ochsenhausen eingezogen wurden, obwohl sie eigentlich Vögilin zustanden. Aufgrund des Spruchs des Gerichts machen die vier ihre Aussagen, die vom Gericht protokolliert und auf Bitte des Klaus Vögilin beurkundet werden.

Show full title
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
Data provider's object view
Loading...