Der Generalvikar des Konstanzer Bischofs Hugo [von Hohenlandenberg] teilt dem Akolythen Magister Heinrich Rentz von Ulm mit: In den Bestimmungen über die Stiftung des Altars des heiligen Petrus im Dominikanerkloster ("in monasterio Predicatorum") in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 7, Lagerbuch Nr. 6, Adlerbastei 1-3] ist festgelegt, dass der Kaplan dieses Altars im Besitz der Priesterweihe sein muss. Nachdem nun Heinrich Rentz durch den Inhaber des Patronatsrechts, den Ulmer Bürger Sebastian Rentz, auf diesen Altar präsentiert wurde, erteilt er ihm den notwendigen Dispens für die Übernahme der Kaplanei. Er ist aber verpflichtet, innerhalb eines Jahres die notwendigen Weihegrade zu erwerben, die Residenzpflicht einzuhalten und alle mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen.