Herzog Otto von Braunschweig macht bekannt, daß ihn Abt Gerhard von Werden mit der Vogtei der Stadt Helmstedt belehnt hat, die der Abt von dem römischen Reich hat. Ausgenommen davon ist die Gografschaft des Schultheißenamts, das der Ritter Egbert von der Assenberg besitzt. Der Abt hat sich weiter die Mühlen, den Bongarden, den großen freien Hof und andere Häuser, Renten und Lehngüter vorbehalten. Er hat zusammen mit seinen Getreuen Burghard von Dorstat, Anno von Heimbach und Vogt Gottfried von Varsfelde gelobt, die Stadt zu schützen und zu verteidigen. Er wird nichts gegen die dortigen Rechte des Abts unternehmen. Die Stadt, Land und Leute sollen zu keiner Schatzung oder Reise gezwungen werden. Güter, die der Abt von jetzt an kauft, unterstehen nicht der Vogtei. Der Herzog wird die Stadt bei ihren Rechten und guten Gewohnheiten lassen, die sie bisher gehabt hat. Der Herzog hat als Erblehen Haus und Hof Kalenborch. - Geschehen ... up des hl. cruces aventh. - Zeugen waren Propst Thomas, Prior Bertram, Kellner Gerhard, die Ritter Engelbert, Godert und Heinrich, der Kämmerer des Abts Wesseling, die abteilichen Diensieute Gottschalk und Phillip, die Brüder von Bodenstedt Reiner und Burghard, Johann von Rolstedt, herzogliche Ministerialen, Roland, Arnold, Albert Münzer, Heinrich von Brumbei und Heinrich von Braunschweig, Bürger zu Helmstedt. - Siegelankündigung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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