Christoph, Herzog zu Württemperg, vergleicht die Spänne und Irrungen zwischen Wilhelm v. Newhaußen, Doktor der Rechte, Rat und Hofrichter, (für sich selbst und als Vormund für die Söhne seines verst. Bruders Hanns Eytel v. N.] einerseits und Michel Betlinger von Sielmingen [Kr. Eßlingen] andererseits wegen des Heuzehnten zu Sielmingen, gen. das Hoff- oder Butzen-Zehendlin, aus einem Wiesplätzlin im Brüel, den Michel Betlinger den Herren v. Newhaußen verweigert hatte: Michel Betlinger soll den Herren v. Newhaußenn jährlich 7 h Heuzehnt aus diesem Wiesplätzlin geben