Johann [II.], Graf von Nassau[-Saarbrücken], und Otto, Graf von Solms, bekunden, dass ihnen Heinrich [III.], Landgraf von Hessen, eine Pergamentur...
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1046
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1468 Juli 14
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 zerbrochen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... das geschehen ist zu Erffurt am Donerstage nach sent Margarethen tagk nach Crist geburt vierczehenhuendert und im achtundsechczigsten jarenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [II.], Graf von Nassau[-Saarbrücken], und Otto, Graf von Solms, bekunden, dass ihnen Heinrich [III.], Landgraf von Hessen, eine Pergamenturkunde von Wilhelm, Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, besiegelt mit dem Siegel Wilhelms und Ludwig [III.], Landgraf von Hessen, vorgelegt und sie gebeten hat, ein Transsumpt (transsumpt und vidimus) davon anzufertigen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Erfurt. Inserierte Urkunde von 1468 Mai 16: Wilhelm, Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen bekundet, dass er die zwischen Heinrich [III.] und Ludwig [III.], Landgrafen von Hessen, Grafen von Ziegenhain und von Nidda, Brüder, bestehende Fehde gemeinsam mit seinen Vettern Ernst, Kurfürst, und Albrecht, Herzöge von Sachsen, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, Brüder, bei einem Schiedstag in Schmalkalden am gerade vergangenen Sonntag Jubilate [1468 Mai 8] einen gütlichen Vergleich herbeigeführt hat. Anwesend waren dabei außer ihm [Wilhelm] Heinrich und Ludwig, Ernst und Albrecht, Doktor Johann von Wysembach, Domkanoniker in Meißen, und Johann (Hansen) Metzsch, ihre [?] Räte. Dazu kam noch Wilhelms Schwager, Albrecht, Markgraf von Brandenburg, Johann (Hansen) von Waldenfels, Ritter, Rat des Markgrafen. Nach Anhörung aller Standpunkte ist entschieden worden: Geisa, Rockenstuhl, [Bad] Brückenau und Lauterbach [oder Lautenbach] (Lutternbach) fallen zwischen kommendem Dienstag nach dem Sonntag Vocem iocunditatis [1468 Mai 24] und einem weiteren Schiedstag zur Verwaltung an Markgraf Albrecht und Wilhelm. Das Öffnungsrecht an Hersfeld sollen beide Streitparteien zu gleichen Teilen besitzen, wie sie es als Erbe erhalten haben. Darüber hinaus sollen die Einwohner von Hersfeld nicht für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Am kommenden Sonntag nach Johann Baptist [1468 Juni 26] soll in Erfurt ein weiterer Schiedstag unter Beteiligung von Ernst und oder Albrecht, Markgraf Friedrich, Markgraf Albrecht von Brandenburg und Wilhelm stattfinden. Mindestens einer der Genannten soll anwesend sein. Die anderen sollen je zwei mit Vollmachten ausgestattete Räte schicken; auch die Streitparteien sind geladen. Dort sollen die Streitpunkte verhandelt und geschieden werden. Die Einigung soll vor kommendem Michalis [1468 September 29] erfolgen. Nichtteilnahme Einzelner führt nicht zum Abbruch der Verhandlungen; die getroffenen Vereinbarungen haben dennoch Gültigkeit. Der Schiedsspruch soll bis Martini [1468 November 11] umgesetzt werden. Der Schiedsspruch ist endgültig; Appellation ist nicht möglich. Der Einigung zuwiderhandelnde Parteien verlieren ihre Ansprüche. Sind die Parteien nachweislich verhindert, persönlich zu erscheinen, sind sie trotzdem verpflichtet, bevollmächtigte Vertreter zu entsenden. Der in Geisa gefangene Diener des Landgrafen Ludwig soll am Dienstag nach Vocem Iocunditatis [1468 Mai 24] an Herzog Wilhelm übergeben werden. Auch dessen Waffen, Pferd und Rüstung sollen ausgeliefert werden. Der in Geisa inhaftierte Priester soll freigelassen werden, wenn er einen priesterlichen Eid ablegt, nicht mit Kirchenstrafen wegen seiner Gefangenschaft vorzugehen. Über die anderen Gefangenen in Geisa soll später entschieden werden. Brandschatz, Kosten für Heeresverpflegung und andere Geldforderungen werden nicht erhoben oder gezahlt. Die Fehde gilt als beendet. Siegelankündigung von Herzog Wilhelm, Landgraf Ludwig und Landgraf Heinrich. Ausstellungsort: Schmalkalden. (Geschehen zue Smalkalden uff Montag nach Cantate anno Domini millesimo quadringentesimo sexagesimo octavo) [1468 Mai 16]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [II.], Graf zu Nassau[-Saarbrücken]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto, Graf zu Solms
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [II.], Graf von Nassau[-Saarbrücken], und Otto, Graf von Solms, bekunden, dass ihnen Heinrich [III.], Landgraf von Hessen, eine Pergamenturkunde von Wilhelm, Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, besiegelt mit dem Siegel Wilhelms und Ludwig [III.], Landgraf von Hessen, vorgelegt und sie gebeten hat, ein Transsumpt (transsumpt und vidimus) davon anzufertigen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Erfurt. Inserierte Urkunde von 1468 Mai 16: Wilhelm, Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen bekundet, dass er die zwischen Heinrich [III.] und Ludwig [III.], Landgrafen von Hessen, Grafen von Ziegenhain und von Nidda, Brüder, bestehende Fehde gemeinsam mit seinen Vettern Ernst, Kurfürst, und Albrecht, Herzöge von Sachsen, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen, Brüder, bei einem Schiedstag in Schmalkalden am gerade vergangenen Sonntag Jubilate [1468 Mai 8] einen gütlichen Vergleich herbeigeführt hat. Anwesend waren dabei außer ihm [Wilhelm] Heinrich und Ludwig, Ernst und Albrecht, Doktor Johann von Wysembach, Domkanoniker in Meißen, und Johann (Hansen) Metzsch, ihre [?] Räte. Dazu kam noch Wilhelms Schwager, Albrecht, Markgraf von Brandenburg, Johann (Hansen) von Waldenfels, Ritter, Rat des Markgrafen. Nach Anhörung aller Standpunkte ist entschieden worden: Geisa, Rockenstuhl, [Bad] Brückenau und Lauterbach [oder Lautenbach] (Lutternbach) fallen zwischen kommendem Dienstag nach dem Sonntag Vocem iocunditatis [1468 Mai 24] und einem weiteren Schiedstag zur Verwaltung an Markgraf Albrecht und Wilhelm. Das Öffnungsrecht an Hersfeld sollen beide Streitparteien zu gleichen Teilen besitzen, wie sie es als Erbe erhalten haben. Darüber hinaus sollen die Einwohner von Hersfeld nicht für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Am kommenden Sonntag nach Johann Baptist [1468 Juni 26] soll in Erfurt ein weiterer Schiedstag unter Beteiligung von Ernst und oder Albrecht, Markgraf Friedrich, Markgraf Albrecht von Brandenburg und Wilhelm stattfinden. Mindestens einer der Genannten soll anwesend sein. Die anderen sollen je zwei mit Vollmachten ausgestattete Räte schicken; auch die Streitparteien sind geladen. Dort sollen die Streitpunkte verhandelt und geschieden werden. Die Einigung soll vor kommendem Michalis [1468 September 29] erfolgen. Nichtteilnahme Einzelner führt nicht zum Abbruch der Verhandlungen; die getroffenen Vereinbarungen haben dennoch Gültigkeit. Der Schiedsspruch soll bis Martini [1468 November 11] umgesetzt werden. Der Schiedsspruch ist endgültig; Appellation ist nicht möglich. Der Einigung zuwiderhandelnde Parteien verlieren ihre Ansprüche. Sind die Parteien nachweislich verhindert, persönlich zu erscheinen, sind sie trotzdem verpflichtet, bevollmächtigte Vertreter zu entsenden. Der in Geisa gefangene Diener des Landgrafen Ludwig soll am Dienstag nach Vocem Iocunditatis [1468 Mai 24] an Herzog Wilhelm übergeben werden. Auch dessen Waffen, Pferd und Rüstung sollen ausgeliefert werden. Der in Geisa inhaftierte Priester soll freigelassen werden, wenn er einen priesterlichen Eid ablegt, nicht mit Kirchenstrafen wegen seiner Gefangenschaft vorzugehen. Über die anderen Gefangenen in Geisa soll später entschieden werden. Brandschatz, Kosten für Heeresverpflegung und andere Geldforderungen werden nicht erhoben oder gezahlt. Die Fehde gilt als beendet. Siegelankündigung von Herzog Wilhelm, Landgraf Ludwig und Landgraf Heinrich. Ausstellungsort: Schmalkalden. (Geschehen zue Smalkalden uff Montag nach Cantate anno Domini millesimo quadringentesimo sexagesimo octavo) [1468 Mai 16]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [II.], Graf zu Nassau[-Saarbrücken]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Otto, Graf zu Solms
Brandschatz: Geldzahlung zum Abkauf von Plünderung, vgl. DRW II, Sp. 449 f.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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