Heinrich von Ehrenberg (Ernberckh) zu Ehrenberg bekundet, dass er seinen Hof zu Rappenau mit allen Rechten und Zugehörungen Jakob Schlosser, Einwohner zu Rappenau, erblich verliehen hat. Die dazugehörigen Güter sind alle fünfzehn Jahre auf Kosten des Erbbeständers zu renovieren. Der jährlich zu Weihnachten nach Ehrenberg ins Schloss oder nach Wimpfen in die Stadt fällige Erblehnzins beläuft sich auf je 5 Malter Korn, Dinkel und Hafer. Nach Auskunft des Hofbuchs gehören zu dem zwischen Peter Khern und Klein Hansen gelegenen Hof 5 Morgen Wiesen, ein Kraut- und Grasgarten, 10 Morgen Äcker in der Siegelsbacher Flur, 3 ½ Morgen Wiesen, 15 ½ Morgen Äcker in der Flur gegen Wimpfen sowie 21 Morgen in der Flur Babstadt.