Erbpachtvertrag zwischen der Stadt Duisburg und der Witwe des Schreinermeisters Johann Fromm Sibilla, geb. Clondt über die in der Eselsdürre zwischen dem Eigentum der Witwe Fromm und dem Stall des Wilhelm Müller gelegenen 3 unbebauten Bogen an der Stadtmauer mit der Auflage, die Plätze mit einem Stall zu bebauen. Original mit notarieller Beglaubigung. Notar: Gottfried Schlegtendahl. Zeugen: Schreinermeister Leopold Schlüter, Sekretär August Stallmann. Hierzu 1836 März 3.: Hypothekenschein für die Stadtkämmerei Duisburg über 3 Stadtbogenplätze der Witwe des Johann Fromm Sibilla, geb. Clondt, die sie lt. Erbpachtvertrags vom 13.3.1829 von der Stadt Duisburg erworben hatte unter der Bedingung, auf den Plätzen einen Stall zu errichten. Original des Stadtgerichts Duisburg.

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Stadtarchiv Duisburg
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