1439 März 12 (Do nach Oculi) Peter Stedeler, gefangengesetzt vom Deutschchordenskomtur zu Mergentsheim, weil er in der Pfarrkirche zu Mergentheim gefrevelt, seine damalige Magd Künne vergewaltigt, Pfandgut des Simon Günther wieder eingezogen und entwertet, eine Frau aus Mergentheim bestohlen und einen Boten gefangen hatte, schwört Urfehde und verspricht, sich in den genannten Fällen entweder mit dem Komtur gütlich zu einigen oder aber 8 Tage nach der Mahnung nach Mergentheim vor Gericht zu kommen, um die Sache rechtlich auszutragen. Sr.: Junker Michel Tzürch Ausf. Pap. - 1 Pap.-Sg. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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