Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Veranlassung seiner Räte in Streitigkeiten zwischen Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken einer- und Henne Brotz (Brotzhenn) von Walsdorf (Walßdorff) andererseits wegen Forderungen des Letzteren an Paul von Haselbach, Hintersasse des Grafen: Hans und Paulus sollen vor Hans von Kronberg, Amtmann zu Oppenheim und Ritter, Philipp von Wolfskehlen, Eberhard Rübsam und Eberhard Stommel (Stomeln) kommen, die die Sache ohne weitere Appellationsmöglichkeit entscheiden sollen. Hans und die Anwälte Philipps haben zugestimmt. Wenn dies geschieht, soll die Fehde und Feindschaft beendet sein, alle Gefangengen gegen Urfehde und Bezahlung der gebührlichen Atzung freigelassen werden und Brandschatzung, Schatzung und nichtgegebenes Geld nicht bezahlt werden müssen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...