Theologisches Prüfungsamt (Hamburg) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Objekt beim Datenpartner
12.15 Theologisches Prüfungsamt (Hamburg) Theologisches Prüfungsamt (Hamburg) Theologisches Prüfungsamt (Hamburg)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 12 Ev.-Luth. Kirche im Hamburgischen Staate >> 12.1 Landeskirchliche Verwaltung
1960-1974
Bestandsbeschreibung: In der 1959 vom Landeskirchenrat verabschiedeten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Kandidaten der Theologie und Vikare der Landeskirche Hamburg wurde in § 6 ‚Ausbildungsleitung bestimmt, dass die Ausbildung vom Kollegium der Hauptpastoren geleitet und durchgeführt wird. Das hier verzeichnete Schriftgut stammt vorwiegend von den Hauptpastoren, die als Studienleiter tätig waren.
Die Hauptpastoren bekleideten neben der Studienleitertätigkeit ebenfalls die Positionen der Dozenten, Oberkirchenräte und organisierten die Bildung der Religionslehrkräfte. Vor diesem Kollegium der Hauptpastoren wurde die Theologischen Examen durchgeführt.
Ab 1962 wurde die Studien- und Prüfungsordnung überarbeitet und prüfungsrelevante Aspekte ergänzt. Das theologische Prügungsamt Hamburg übernahm die Planung und Umsetzung der Studienvorrausetzungen, Studienverlaufpläne, die Abnahme der Prüfungen der Theologiestudierenden sowie der Betreuung der Vikare innerhalb der Predigerseminare. Dazu zählen auch die Verteilung von Referenten auf die Examensprüfungen.
Die Theologische Prüfungskommsion bestand seit 1895, da diese Vorlesungen und Übungen durchführte und das 2. Theologische Examen 1895 eingeführt wurde. Ab 1908 wurde nach der Gründung des Kolonialinstitutes in Hamburg ein theologisches Lehrangebot eingeführt. Große Veränderungen innerhalb des Studienaufbaus, -organisation und der Prüfungsordnungen erfolgten ab der Gründung der Theologischen Fakultät 1952.
Die Hauptpastoren bekleideten neben der Studienleitertätigkeit ebenfalls die Positionen der Dozenten, Oberkirchenräte und organisierten die Bildung der Religionslehrkräfte. Vor diesem Kollegium der Hauptpastoren wurde die Theologischen Examen durchgeführt.
Ab 1962 wurde die Studien- und Prüfungsordnung überarbeitet und prüfungsrelevante Aspekte ergänzt. Das theologische Prügungsamt Hamburg übernahm die Planung und Umsetzung der Studienvorrausetzungen, Studienverlaufpläne, die Abnahme der Prüfungen der Theologiestudierenden sowie der Betreuung der Vikare innerhalb der Predigerseminare. Dazu zählen auch die Verteilung von Referenten auf die Examensprüfungen.
Die Theologische Prüfungskommsion bestand seit 1895, da diese Vorlesungen und Übungen durchführte und das 2. Theologische Examen 1895 eingeführt wurde. Ab 1908 wurde nach der Gründung des Kolonialinstitutes in Hamburg ein theologisches Lehrangebot eingeführt. Große Veränderungen innerhalb des Studienaufbaus, -organisation und der Prüfungsordnungen erfolgten ab der Gründung der Theologischen Fakultät 1952.
Theologisches Prüfungsamt der Evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate
0,6 lfd. Meter
Archivbestand
Literatur: Hering, Rainer: Theologie im Spannungsfeld von Kirche und Staat. Die Entstehung der Evangelisch-Theologischen Fakultät an der Universität Hamburg 1895 bis 1955, Hamburger Beiträge zur Wissenschaftsgeschichte, Bd. 12, Berlin 1992, S. 4,25,27,42,45,99,111,124,163,194-195,205,208, 340-342
Kiel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 12:16 MESZ
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