Abt Bertho, Dekan Bertho und der Konvent zu Fulda bestimmen mit Rücksicht auf die dürftige Ausstattung der Präbenden ihrer Tochterkirche zu [Groß-]Burschla (Burslon), wo kaum ein Kanoniker mehr residieren wolle und könne, dass alle Güter der dortigen Propstei, die der Vizepropst Rudolf von Dorla (Dorlon) vom Propst Simon als Leibrente besaß, nach deren Rückgabe auf immer an die Propstei fallen sollen. Der Propst soll aber nur in den Genuss seiner Pfründe kommen, solange er in Burschla residiert.

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner