Fürstentum Sachsen-Zeitz. Akten zur Grafschaft Henneberg (Bestand)
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A 30b IV (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 01. Territoriale Vorgänger der preußischen Provinz Sachsen (902 - 1807/16) >> 01.04. Kursächsische Gebiete >> 01.04.02. Hochstifte bzw. Sekundogenituren (Merseburg, Naumburg-Zeitz, Weißenfels) >> 01.04.02.03. Akten >> 01.04.02.03.01. Ober- und Mittelbehörden
1514 - 1718
Findhilfsmittel: Findbuch von 2009 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Das Sekundogeniturfürstentum Sachsen-Zeitz knüpft an das alte, in der Folge der Reformation aufgelöste Bistum Naumburg-Zeitz an. Dieses war schon vor der Reformation durch die Kurfürsten von Sachsen von der Reichsstandschaft weitgehend zur Landstandschaft heruntergedrückt worden. Nach der Reformation erweiterte sich die bisherige Schutzherrschaft der Wettiner über das Bistum dadurch zur fast völligen Landesherrschaft, dass seit 1564 nur noch Angehörige ihrer Familie Administratoren des Stifts wurden.
Das Fürstentum Sachsen-Zeitz setzte sich seit 1657 aus ganz verschiedenen Gebieten zusammen. Das eigentliche Stiftsgebiet Naumburg-Zeitz umfasste die Ämter Naumburg, Zeitz, Breitungen, Crossen, Haynsburg, Saaleck, Schönburg, Posa, Klosteramt St. Georgen vor Naumburg und die Städte Naumburg, Zeitz und Osterfeld, die zuletzt zu den drei Ämtern Naumburg, Zeitz und Haynsburg zusammengefasst wurden. Dazu kamen die erbländischen Ämter Tautenburg, Frauenprießnitz, Niedertrebra, Plauen, Pausa, Triptis, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück sowie außerdem der kursächsische Anteil der Grafschaft Henneberg mit den drei Ämtern Schleusingen, Suhl und Kühndorf (mit Benshausen) sowie den beiden Klöstern Rohr und Veßra.
Bereits 1718 starb die Nebenlinie Sachsen-Zeitz aus, deren Herrscher zuletzt von der Osterburg in Weida aus regiert hatte, und das gesamte Territorium fiel an das Kurfürstentum, ab 1806 Königreich Sachsen und 1815 größtenteils an das Königreich Preußen.
Bestandsinformationen: Herzog Moritz Wilhelm von Sachsen-Zeitz übertrug zu Beginn des 18. Jh. wesentliche Funktionen, die er bislang selbst auf der Moritzburg in Zeitz wahrgenommen hatte, an die in seinem Auftrag in Schleusingen handelnde hennebergische Landesregierung, zu der auch der bisherige Oberaufseher gehörte. 1713 schreibt Moritz Wilhelm an: "Oberaufseher und Räthen, Unserer Hennebergischen Landesregierung zu Schleusingen". Die Akten dieser fürstlichen hennebergischen Regierung Schleusingen sind in den Beständen A 33 ff. enthalten. Im vorliegenden Bestand sind nur die in Naumburg und Zeitz entstandenen und dort geschlossenen Regierungsakten aufgenommen worden. Die in Schleusingen fortgeführten Akten verblieben in den Beständen A 33 ff. Am 10. Sept. 1706 hatte die Geheime Kanzlei in Zeitz 67 Akten mit Henneberg-Betreffen an die Rentkammer Schleusingen abgegeben. Am 18. August 1707 folgten weitere 20 Akten aus Zeitz. Am 10. Mai 1720 wurde festgestellt, dass sich das Hennebergische Kammerarchiv noch "in der größten Unordnung" befindet. Es wurden mehrere Anläufe zur Anlegung von Repertorien unternommen, doch wurden letztendlich nur die Hauptdokumente und Urkunden erfasst.
Ein Teil bei der Kanzlei und Kammer in Zeitz entstandenen Archivalien, die Henneberg betrafen, gelangten zu Beginn des 18. Jahrhunderts an das Oberaufseheramt nach Schleusingen und wurden nach der Auflösung dieser Behörde nach 1815 an Preußen abgegeben. Eine Separierung der mit den Akten des Oberaufseheramtes in den Beständen A 33 ff. vermischten Sachsen-Zeitzer Kanzlei- und Kammerakten wurde 2009 begonnen und dieser Bestand neu gebildet. Die Bearbeitung wurde noch nicht abgeschlossen, so dass das vorliegende Findbuch nur ein vorläufiges ist.
Registraturbildner: Das Sekundogeniturfürstentum Sachsen-Zeitz knüpft an das alte, in der Folge der Reformation aufgelöste Bistum Naumburg-Zeitz an. Dieses war schon vor der Reformation durch die Kurfürsten von Sachsen von der Reichsstandschaft weitgehend zur Landstandschaft heruntergedrückt worden. Nach der Reformation erweiterte sich die bisherige Schutzherrschaft der Wettiner über das Bistum dadurch zur fast völligen Landesherrschaft, dass seit 1564 nur noch Angehörige ihrer Familie Administratoren des Stifts wurden.
Das Fürstentum Sachsen-Zeitz setzte sich seit 1657 aus ganz verschiedenen Gebieten zusammen. Das eigentliche Stiftsgebiet Naumburg-Zeitz umfasste die Ämter Naumburg, Zeitz, Breitungen, Crossen, Haynsburg, Saaleck, Schönburg, Posa, Klosteramt St. Georgen vor Naumburg und die Städte Naumburg, Zeitz und Osterfeld, die zuletzt zu den drei Ämtern Naumburg, Zeitz und Haynsburg zusammengefasst wurden. Dazu kamen die erbländischen Ämter Tautenburg, Frauenprießnitz, Niedertrebra, Plauen, Pausa, Triptis, Arnshaugk, Weida und Ziegenrück sowie außerdem der kursächsische Anteil der Grafschaft Henneberg mit den drei Ämtern Schleusingen, Suhl und Kühndorf (mit Benshausen) sowie den beiden Klöstern Rohr und Veßra.
Bereits 1718 starb die Nebenlinie Sachsen-Zeitz aus, deren Herrscher zuletzt von der Osterburg in Weida aus regiert hatte, und das gesamte Territorium fiel an das Kurfürstentum, ab 1806 Königreich Sachsen und 1815 größtenteils an das Königreich Preußen.
Bestandsinformationen: Herzog Moritz Wilhelm von Sachsen-Zeitz übertrug zu Beginn des 18. Jh. wesentliche Funktionen, die er bislang selbst auf der Moritzburg in Zeitz wahrgenommen hatte, an die in seinem Auftrag in Schleusingen handelnde hennebergische Landesregierung, zu der auch der bisherige Oberaufseher gehörte. 1713 schreibt Moritz Wilhelm an: "Oberaufseher und Räthen, Unserer Hennebergischen Landesregierung zu Schleusingen". Die Akten dieser fürstlichen hennebergischen Regierung Schleusingen sind in den Beständen A 33 ff. enthalten. Im vorliegenden Bestand sind nur die in Naumburg und Zeitz entstandenen und dort geschlossenen Regierungsakten aufgenommen worden. Die in Schleusingen fortgeführten Akten verblieben in den Beständen A 33 ff. Am 10. Sept. 1706 hatte die Geheime Kanzlei in Zeitz 67 Akten mit Henneberg-Betreffen an die Rentkammer Schleusingen abgegeben. Am 18. August 1707 folgten weitere 20 Akten aus Zeitz. Am 10. Mai 1720 wurde festgestellt, dass sich das Hennebergische Kammerarchiv noch "in der größten Unordnung" befindet. Es wurden mehrere Anläufe zur Anlegung von Repertorien unternommen, doch wurden letztendlich nur die Hauptdokumente und Urkunden erfasst.
Ein Teil bei der Kanzlei und Kammer in Zeitz entstandenen Archivalien, die Henneberg betrafen, gelangten zu Beginn des 18. Jahrhunderts an das Oberaufseheramt nach Schleusingen und wurden nach der Auflösung dieser Behörde nach 1815 an Preußen abgegeben. Eine Separierung der mit den Akten des Oberaufseheramtes in den Beständen A 33 ff. vermischten Sachsen-Zeitzer Kanzlei- und Kammerakten wurde 2009 begonnen und dieser Bestand neu gebildet. Die Bearbeitung wurde noch nicht abgeschlossen, so dass das vorliegende Findbuch nur ein vorläufiges ist.
Laufmeter: 2.9
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
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