Kaiser Ludwig der Bayer verleiht den Rittern Diepold und Gerwig Güsse von Leipheim ("Lyphein") [Lkr. Günzburg] das Stadtrecht für ihren Flecken Leipheim und überträgt diesem die Gerichts-, Zwing-, Bann- und sonstigen Rechte, die seine Vorfahren als Römische Könige und Kaiser der Stadt Ulm verliehen haben. Außerdem verleiht er der Stadt das Recht zur Abhaltung eines wöchentlichen Marktes am Freitag.