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Generalverordnung an sämtliche Schultheißen hiesiger Grafschaft, daß keine Gemeinde einen Schäfer oder Hirten abschaffen und einen anderen ohne vorbewußte und ausdrückliche Einwilligung des Forstamtes annehmen solle
Generalverordnung an sämtliche Schultheißen hiesiger Grafschaft, daß keine Gemeinde einen Schäfer oder Hirten abschaffen und einen anderen ohne vorbewußte und ausdrückliche Einwilligung des Forstamtes annehmen solle