Die Ritter Hermann von Lüdinghausen (Ludinchusen) und sein Sohn Hermann bekunden: Um den Rittern Heidenreich von Lüdinghausen und Hermann gen. Sly und deren Helfern, den Feinden des Erzbischofs Heinrich von Köln und von ihnen, wegen der gewalttätigen Übergriffe besser widerstehen zu können, versprechen sie ihren Beistand mit allen Kräften und erklären ihr Schloß Lüdinghausen zum Offenhaus. Der Erzbischof verspricht demgegenüber den Ausstellern seinen Beistand und ihre Aufnahme in seinen Burgen und Befestigungen, bis Hermann sen. seinen Anteil aus der Teilung des väterlichen Erbes, die einst zwischen Hermann von Lüdinghausen, dem + Vater des Ausstellers und dem + Bernhard Wulff (Wolf) dem Oheim (patruus) des Ausstellers stattgefunden hat, erlangt haben wird. Der Erzbischof wird sich zusammen mit den Ausstellern mit allen Kräften bemühen, die neue Burg, die von ihren Gegnern bei Lüdinghausen erbaut wurde, und die Stadt Lüdinghausen zu zerstören. Nach deren Eroberung sollen sie zusammen mit dem Berg gen. Wulfsberg (Wolues-) vollständig dem Erdboden gleich gemacht werden. Es soll nicht zugelassen werden, daß sie wiederaufgebaut und erneut befestigt werden. Die Vorstadt (subobium) gen. Peperlake, gelegen zwischen der alten Burg Lüdinghausen, soll unzerstört den Ausstellern verbleiben. Die in Burg und Stadt möglicherweise in die Hand fallenden Gefangenen, sollen zwischen dem Erzbischof, dem Bischof Ludwig von Münster, der den Ausstellern seinen Beistand versprochen hat, und diesen gleichmäßig zu einem Drittel geteilt werden. Keiner soll einen Gefangenen freilassen, bevor er nicht mit allen einen Vergleich geschlossen hat. Das Geld, das sie durch die Gefangenen gewinnen, soll ebenfalls gleichmäßig geteilt werden. Siegelankündigung des Hermann sen., wobei sein Sohn Hermann dessen Siegel mitbenutzt. Datum 1312 Nov 24. in vigilia beate Katerine virginis