Verfassungsrechtliche Prüfung, ob Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes noch als Programmsatz oder aber als aktuelle Rechtsnorm mit derogatorischer Wirkung gilt (Gleichstellung nichtehelicher Kinder; Doris Wolf, Stuttgart ./. Erwin Knoblich, Tailfingen). Antragsteller: Amtsgericht Ebingen (1 BvL 3/60)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv