Quittung des Amtmanns Leonhard v. Dhurn zu Wildenberg, wonach Hans v. Seinsheim ("Seynsheym") in eigenem und im Namen seines Vetters Engelhard v. Seinsheim auf die Vergleichssumme von 800 fl die restlichen 200 fl samt Zinsen berichtigt und demnach den betreffenden Vertrag vollständig erfüllt hat.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg