Joseph Carl Leopold Friedrich Ludwig, G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, G. zu Criechingen und Püttingen, Hr. der Herrschaften Seldenau, Neudegg, Egglheim, Oberdorfbach und Puch, kurf. pfalzbayer. Major von der Suite, verschreibt seiner Gemahlin, Fr. Caroline Louise Wilhelmine G. zu Erbach und Fr. zu Breuberg, gemäß der Eheordnung, sobald das eheliche Beilager geschehen, 1000 fl rh als Morgengabe, für die bis zur Auszahlung eine jährliche Pension von 100 fl rh aus den Orttenburgischen Renten und Gefällen auszuzahlen ist, über die sie frei verfügen kann und die nach ihrem Ableben den Kindern aus dieser Ehe und in Ermangelung von solchen an ihn zurückfallen soll. Diese Verschreibung wird zur Sicherheit für seine Gemahlin auch von seiner Mutter Fr. Christiane Louise, verw. G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, geborene Rheingräfin zum Stein, G. zu Salm, und von seinem Onkel, Hr. Johann Rudolph, G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, k.k. Obrist-Lieutenant, unterfertigt.; S 1: Ausst., S 2: Mutter, S 3: Onkel.; US: Ausst. und Beistände.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv